Mieterservice
Die WBGL ist bemüht allen Mietern einen guten Service zu bieten. Damit dies gelingt, müssen zwingend einige Regeln eingehalten werden. Sämtliche Schaden- und Reparaturanzeigen sind mit dem Formular "Schadenmeldung" der Genossenschaft schriftlich zu melden. Das Formular ist dem Chefabwart der entsprechenden Siedlung in den Briefkasten zu werfen. Reparaturen, welche durch den Mieter selbst zu übernehmen sind, gehen aus dem Mietvertrag hervor. Besorgt die WBGL im Auftrag des Mieters solche Reparaturen selbst oder lässt sie durch Dritte ausführen, so werden Aufwand und Material dem Mieter zu den Selbstkosten verrechnet. Die Geschäftsleitung bezahlt keine Rechnungen für selbsterteilte Reparaturaufträge bzw. nicht ordnungsgemäss gemeldete Schäden. Mietergesuche werden an der Geschäftsleitungssitzung besprochen. Alle baulichen Veränderungen am Mietobjekt benötigen einen Zusatzvertrag und müssen zwingend durch die Geschäftsleitung schriftlich bewilligt werden.